Ener­gie­aus­weis

Wer benötigt einen Energieausweis?

Bei vie­len behördlichen Bau­ver­fah­ren muss ein Ener­gie­aus­weis vor­ge­legt werden.

Dies betrifft:

  • Neu­bau­ten
  • Zu- und Umbauten
  • umfas­sende Sanierungen

Auch für Nichtwohngebäude gel­ten diese Rege­lun­gen. Wei­ters ist ein Ener­gie­aus­weis eben­falls vor­zu­le­gen bei

  • Ver­kauf
  • Ver­pach­tung — Ver­mie­tung von Häusern, Woh­nun­gen, Büros oder Betriebsobjekten

Die Gültigkeitsdauer des Ener­gie­aus­wei­ses beträgt maxi­mal zehn Jahre. Der Ener­gie­aus­weis muss von einer befug­ten und qua­li­fi­zier­ten Per­son aus­ge­stellt werden.

 

Der Ener­gie­aus­weis wurde geschaf­fen, um Gebäude ener­ge­tisch ver­glei­chen zu können. Der wich­tigs­ten Kenn­werte sind die Ener­gie­kenn­zahl HWB (Heizwärmebedarf) sowie der seit 2012 ein­ge­führte  „Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz- Fak­tor“ (fGEE). Beide Zah­len stel­len einen Ver­gleichs­wert mit einem Referenzgebäude dar.

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