Seit 01.02.2020 ist die OIB5 und OIB6 2019 für das Bun­des­land  Wien rati­fi­ziert und damit gültig.

Seit 01.06.2020 auch in Tirol. Für alle ande­ren Bun­des­län­der gel­ten noch die OIBs 2015 (in NÖ gilt für die OIB5/Fassung NÖ sogar noch der Stand 2011). Wesent­li­che Neue­run­gen der OIB 6 ist unter Punkt 3.0. „Gebäu­de­ka­te­go­rien“ die Erwei­te­rung der Ener­gie­aus­weis­pflicht mit der Kate­go­rie „sons­tige kon­di­tio­nierte Gebäude“ (SKG).

Bei der Kate­go­rie Wohn­ge­bäude (WG) wird als Neue­rung unter­schie­den wie­viele Nut­zungs­ein­hei­ten die­ses besitzt (1–2 NE/ 3–9NE oder über 10 NE) .Unter Punkt 4.4.1. Anfor­de­run­gen an die nach­zu­wei­sen­den U‑Werten bei Neu­bau gibt es Erleich­te­run­gen bei Bau­tei­len zwi­schen Wohn-bzw. Betriebs­ein­hei­ten und kon­di­tio­nier­ten Stie­gen­häu­sern: hier ist ledig­lich ein U‑Wert von 1,3 W/m2 ein­zu­hal­ten statt bis­her von 0,9 W/m2.

Unter Punkt 4.5.1. Sanie­run­gen mit Ein­zel­bau­teil-Mass­nah­men sind dage­gen die Anfor­de­run­gen wie­der erhöht wor­den. Es ist der U‑Wert um 18% statt bis­her um 12% zu unterschreiten.